Gehaltsvorstellungen in Jobinseraten![]() Aufforderung zur Angabe von Gehaltsvorstellungen – ignorieren oder nicht? Obwohl laut einer AK Studie bereits 85 Prozent der Jobinserate in den Printmedien das Gehalt in Euro und die Bereitschaft zur Überzahlung gesetzeskonform angeben, nennen drei Viertel der Inserate von Universitäten und des öffentlichen Dienstes keine Gehälter. Für AK Präsident Herbert Tumpel ist das inakzeptabel. Denn gerade der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für Privatunternehmen und er fordert, dass auch hier Angaben zum Einkommen gemacht werden. Doch was können Bewerber tun, wenn sie in solchen Stellenanzeigen dazu aufgefordert werden, Gehaltsvorstellungen anzugeben? Muss man auf diese Aufforderung reagieren oder kann man sie ignorieren? Woher weiß man, welche Summe realistisch ist? Und gibt man das Monats- oder Jahresbruttogehalt an? Soll man eine Ober- und Untergrenze nennen? Vincent Zeylmans von www.sueddeutsche.de rät davon ab, die Frage nach der Gehaltsvorstellung einfach nicht zu beantworten. Denn das sei manchmal doch zu riskant. So wird ein Mitbewerber, der sich der Frage stellt, wird bei gleicher Qualifikation vom Arbeitgeber wahrscheinlich bevorzugt eingeladen. Vor allem in Führungspositionen wird von einem Brutto-Jahresgehalt gesprochen, das es gilt auszuverhandeln. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Spanne anzugeben. So kann man beispielsweise schreiben: "So wie sich die Stelle für mich darstellt, erscheint mir ein Jahresgehalt in der Bandbreite Euro 60.000 bis 75.000 angebracht." Die Frage ist nun, wie man die Höhe des Gehalts festlegt. Im Laufe der Zeit kann man ein Gefühl dafür entwickeln, wie die eigene Positionen einzuschätzen ist. Kennt man die Gehälter von Kollegen, kann man Vergleiche ziehen.
0 Kommentar(e) Mein Kommentar |
Kategorien
Meistgelesene Artikel
|






